Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die persönliche Gesundheit liegt nur zu einem Teil in den eigenen Händen. Gut, wenn die Absicherung für den Fall der Fälle umfassend ist. Eine Lösung hierfür ist der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief der Zurich. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit Schwerpunkt der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen bzw. mit vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung.
Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief ist man bei der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung optimal abgesichert. Schnell und unkompliziert erhalten Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme. Wie diese das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Für Behandlungskosten, zusätzliche Ausgaben für spezielle Therapien, Umbauten oder die laufenden Fixkosten. So können die Versicherten ganz in Ruhe gesund werden und Ihr Leben neu ordnen.
Den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief gibt es in zwei Varianten: Der Krankheits-Schutzbrief dient zur selbstständigen Absicherung bei schweren Erkrankungen, während der er- weiterte Krankheits-Schutzbrief eine Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Leistung bei schwerer Erkrankung ist. Alles in allem umfasst der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief exzellente Produkteigenschaften. Neben garantierten Beiträgen bei gleichzeitig garantierter Versicherungssumme ist auch eine kostenlose Mitversicherung von Kindern vorgesehen. Die Nachversicherungsgarantie, also die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Außerdem sind verschiedene Zusatzoptionen möglich, wie etwa der Erwerbsunfähigkeitsschutz, die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 75 Jahren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.
Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.
Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten. Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Während Sie diesen ersten Satz lesen, ist es wieder passiert: Einer von jährlich über 8 Millionen Unfällen in Deutschland. Jeden Tag sind mehr als 20.000 Menschen am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder in Freizeit und Haushalt von einem Unfall betroffen. Die Mehrzahl der Unfälle geht dabei glücklicherweise glimpflich aus. Aber leider nicht immer. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich. So können einmalige oder sogar dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen.
Gefahrenherd Alltag
Die Mehrzahl der Unfälle passiert überraschenderweise im privaten Alltag. Während nur etwa ein Fünftel aller Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz passieren, sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz Freizeit und Haushalt mit einem Anteil von rund zwei Drittel deutlich unfallträchtigere Alltagsbereiche. Die wenigsten Unfälle passieren hingegen im Verkehr. Während Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind, Verkehrsunfälle durch eigenständige Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen reguliert werden, gibt es für private Unfälle kein Äquivalent – mit Ausnahme der privaten Unfallversicherung.
Absicherung für die Freizeit
Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Sie zahlt im Falle des Falles einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die private Unfallversicherung ebenfalls. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz gilt meist für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Basis und Ergänzungen
Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Familienernährer. Denn fällt der Hauptverdiener aus, ist durch einen Unfall schnell die finanzielle Existenz der gesamten Familie bedroht. Alleinstehende wiederum werden durch Rentenzahlungen im Falle der Fälle ebenfalls vor Existenzsorgen geschützt. Älteren bietet eine private Unfallversicherung oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag (ggf. auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen. Weitere Bausteine einer privaten Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung (im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung) auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als gesetzlich Versicherter stößt man immer wieder an die Grenzen der Basisleistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, die die entsprechenden Wunschleistungen übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz.
Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen.
Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheil- verfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie.
Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz- oder Brillenleistungen günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Niedrigzinsen beherrschen bereits einige Jahre die Geldanlage. Die Folgen sind vielfältig und im Fall von Deutschland auch etwas überraschend. Laut Zahlen der Deutschen Bundesbank wurden die Deutschen im dritten Quartal 2014 deutlich reicher. Das Geldvermögen stieg demnach zwischen Juli und September 2014 um 28 Milliarden Euro bzw. 0,6 Prozent auf 5,011 Billionen Euro, so viel wie noch nie. Die deutschen Sparer waren im vergangenen Herbst einmal mehr sehr aktiv und machten dem Ruf Deutschlands als Sparernation alle Ehre. Ein Hauptteil des Zuwachses floss in die wenig verzinsten Anlageform Bankeinlagen. Dahinter verbergen sich fast ausschließlich besonders flüssige Sichteinlagen wie Giro- und Tagesgeldkonten sowie Bargeld.
Die neuesten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rekordzahlen sind aber nur bedingt mit Vergangenheitswerten vergleichbar. Schuld ist hierbei die Umstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der gesamten Europäischen Union an neue internationale Standards im September 2014. Dabei fließen Vermögenswerte privater Organisationen ohne Erwerbszweck, also etwa Gewerkschaften oder Kirchen, nicht mehr in die Statistik der Deutschen Bundesbank ein. Damit liegt das Gesamtvermögen also noch einmal höher, zumal auch generell Wertobjekte wie Immobilien oder Kunst nicht in die Berechnung des Geldvermögens einfließen.
So beeindruckend die Zahl auf den ersten Blick erscheint, ist sie auch in einer anderen Hinsicht mit Vorsicht zu genießen. Denn mit dem klassischen Vermögensbegriff vieler Menschen hat die Kennzahl deutsches Geldvermögen nur zum Teil etwas zu tun. Hinter dem Begriff verbirgt sich nämlich die Summe aus den gesamten Verbindlichkeiten der privaten Haushalte in Höhe von 1,581 Billionen Euro und dem Nettogeldvermögen in Höhe von 3,43 Billionen Euro. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten?
In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. (Quelle CASMOS Media GmbH)